Die kurze Antwort
Die Stromkosten eines Saunagangs ergeben sich aus der aufgenommenen Energie in Kilowattstunden mal dem Arbeitspreis. Die aufgenommene Energie ist nicht Ofenleistung mal Zeit, denn der Ofen läuft nur beim Aufheizen durchgehend und danach getaktet.
Der Rechenweg
Nehmen Sie die Nennleistung des Ofens in Kilowatt, die Aufheizdauer und die anschließende Nutzungsdauer. Für die Aufheizphase rechnen Sie mit voller Leistung, für die Haltephase mit einem Bruchteil davon, weil die Steuerung den Ofen abschaltet, sobald die Solltemperatur erreicht ist.
Ein Beispiel mit runden Zahlen: ein Ofen mit 8 Kilowatt, 45 Minuten Aufheizen, 90 Minuten Nutzung. Die Aufheizphase kostet 8 mal 0,75 gleich 6 Kilowattstunden. Für die Haltephase setzen Sie einen Taktanteil an; je nach Dämmung und Raumtemperatur liegt er erfahrungsgemäß zwischen einem Drittel und der Hälfte der Nennleistung, also grob 4 bis 6 Kilowattstunden für die anderthalb Stunden. Zusammen sind das rund 10 bis 12 Kilowattstunden für einen Saunaabend.
Multipliziert mit dem eigenen Arbeitspreis ergibt das die Kosten pro Abend. Der Arbeitspreis steht auf Ihrer Stromrechnung; ihn hier zu schätzen wäre eine erfundene Zahl.
Was die Rechnung verschiebt
Der Taktanteil ist die unsicherste Größe. Er sinkt mit besserer Dämmung und mit einem wärmeren Aufstellraum und steigt, wenn die Tür oft geöffnet wird oder die Kabine in einem kalten Keller steht.
Die Aufheizdauer hängt am Verhältnis von Ofenleistung zu Kabinenvolumen. Ein knapp dimensionierter Ofen spart keine Energie, er heizt nur länger. Umgekehrt verkürzt ein größerer Ofen die Aufheizphase, ohne den Verbrauch in der Haltephase nennenswert zu erhöhen.
Nicht in dieser Rechnung enthalten sind Anschaffung, Lieferung, Aufbau, Elektroinstallation und Wartung. Diese Posten fallen unabhängig von der Nutzungshäufigkeit an und lassen sich nur mit konkreten Angeboten beziffern.
Wo die Redaktion aufhört
Was Ihre Kabine tatsächlich zieht, misst ein Zwischenzähler. Was Ihre Elektroinstallation trägt und welcher Anschluss zulässig ist, beurteilt eine Elektrofachkraft. Beides sind Feststellungen am Objekt, keine Ratgeberauskünfte.
